Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung
Die selbstbestimmte Lebensführung ist ein grundlegendes Recht und eine zentrale Säule unserer Gesellschaft. Damit dieses Recht auch im Krankheits- oder Pflegefall gewährleistet bleibt, ist der Abschluss einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung von großer Bedeutung. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man eine Vertrauensperson benennen, die im Falle einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit die eigenen Interessen wahrnimmt und Entscheidungen in persönlichen Angelegenheiten trifft. Mit einer Betreuungsverfügung legt man hingegen fest, wer im Falle einer gerichtlich angeordneten Betreuung die eigene Vertretung übernehmen soll.
Um Ihnen die Vorsorgeplanung zu erleichtern, bieten wir kostenlose Formulare für Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen an. Diese können Sie bequem herunterladen und ausfüllen, um Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen für den Ernstfall zu dokumentieren. Gerne stehen wir Ihnen auch für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Die selbstbestimmte Lebensführung ist ein grundlegendes Recht und eine zentrale Säule unserer Gesellschaft. Damit dieses Recht auch im Krankheits- oder Pflegefall gewährleistet bleibt, ist der Abschluss einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung von großer Bedeutung. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man eine Vertrauensperson benennen, die im Falle einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit die eigenen Interessen wahrnimmt und Entscheidungen in persönlichen Angelegenheiten trifft. Mit einer Betreuungsverfügung legt man hingegen fest, wer im Falle einer gerichtlich angeordneten Betreuung die eigene Vertretung übernehmen soll.
Um Ihnen die Vorsorgeplanung zu erleichtern, bieten wir kostenlose Formulare für Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen an. Diese können Sie bequem herunterladen und ausfüllen, um Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen für den Ernstfall zu dokumentieren. Gerne stehen wir Ihnen auch für eine persönliche Beratung zur Verfügung.