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Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Die Entscheidung über den Bestattungsort und die Bestattungsform wird in erster Linie durch den Willen der verstorbenen Person bestimmt. Die einzelnen Bundesländer haben unterschiedliche Gesetze zu diesem Thema. Wenn eine Einäscherung gewünscht ist, sollte dies entweder vom Verstorbenen selbst oder schriftlich von berechtigten Verwandten angeordnet werden. Gleiches gilt für eine Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, bei denen ein Sarg oder eine Urne beigesetzt wird, dürfen ausschließlich auf Friedhöfen stattfinden.

Die Erdbestattung ist die traditionelle Bestattungsform und betrifft mehr als die Hälfte der Bundesbürger. Dabei wird der Verstorbene in einem Sarg auf einem Wahl- oder Reihengrab auf der Erde beigesetzt. Als Alternative besteht die Möglichkeit einer Feuerbestattung. Dabei wird der Verstorbene eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Eine weitere Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne dem Meer übergeben wird.

Die Erd,- und Feuerbestattung

Die Wahl der Bestattungsform ist genauso individuell wie die Zeremonie einer Bestattung. Es gibt verschiedene Optionen für Erd- und Feuerbestattungen, wobei die Kosten je nach Friedhof und Leistungen variieren können. Hier ist eine Übersicht über die verschiedenen Grabarten:

Wahlgrab (Erd- und Feuerbestattung):

  • Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise für weitere Beisetzungen. Es gibt Einzelwahl-, Doppelwahl- oder Dreierwahlgräber. Die Ruhezeit auf den Friedhöfen in Greven und Reckenfeld beträgt 30 Jahre.

Reihengrab (Erd- und Feuerbestattung):

  • Reihengräber werden chronologisch belegt, d.h., sie werden nacheinander mit jedem Verstorbenen belegt. Die Grabstellen sind für eine einzige Bestattung vorgesehen. Familienangehörige müssen an separaten Stellen bestattet werden. Einzelreihengräber werden nach 30 Jahren eingeebnet und können nicht erneut erworben werden.

Rasengrab (Erd- und Feuerbestattung):

  • Bei einem Rasengrab gibt die Friedhofsverwaltung die Vorgaben für den Grabstein vor, der in den Preis inbegriffen ist. Die Rasenpflege wird von der Friedhofsverwaltung übernommen.

Garten der Erinnerung (Erd- und Feuerbestattung):

  • Bei einem Grab im Garten der Erinnerung gibt die Friedhofsverwaltung die Vorgaben für den Grabstein vor, der in den Preis inbegriffen ist. Die Pflege wird von der Friedhofsverwaltung übernommen.

Waldbestattung (Feuerbestattung):

  • Im "Waldfrieden", einem Friedwald in der Nähe des Alster Kreuzes, und im Friedwald (z.B. in Warendorf und Bramsche) können Aschen von Verstorbenen an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt werden. Diese Naturbestattungsform ermöglicht es Menschen, schon zu Lebzeiten ihren letzten Ruheplatz in einem naturnahen Waldgebiet auszuwählen.

Ruheforst (Feuerbestattung):

  • Im Ruheforst (z.B. in Coesfeld) können Aschen von Verstorbenen an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt werden. Auch hier handelt es sich um naturbelassene Waldgebiete, in denen Menschen ihre letzte Ruhestätte zu Lebzeiten auswählen können.

Die Auswahl der Bestattungsart sollte im Einklang mit den Wünschen und Vorstellungen des Verstorbenen oder der Angehörigen erfolgen. Weitere Informationen zu den Friedhofsgebühren und den verschiedenen Grabarten können Sie auf der entsprechenden Website finden.

Die Feuerbestattung

Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In den meisten Bundesländern wird eine zweite Leichenschau vor der Einäscherung im Krematorium durchgeführt. Die Einäscherung selbst erfolgt bei Temperaturen zwischen 800°C und 1200°C und dauert etwa vier Stunden. Nach der Verbrennung wird die Asche des Verstorbenen in einer Aschekapsel gesammelt. Diese Kapsel enthält den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung. Die Aschekapsel wird anschließend in einer Schmuckurne beigesetzt.

Weitere Informationen zum genauen Ablauf einer Feuerbestattung finden Sie im entsprechenden Abschnitt auf unserer Website des Krematoriums in Dülmen.

Die Seebestattung

Bei einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen zunächst in eine spezielle Seeurne gefüllt. Diese Urne wird anschließend in der Nordsee, Ostsee oder einem anderen Meer weltweit beigesetzt. Die Zeremonie kann entweder in Anwesenheit der Trauergäste oder in aller Stille auf hoher See von einem Schiff aus stattfinden. Die Seeurne löst sich innerhalb kurzer Zeit vollständig im Wasser auf.

Weitere Informationen zum Thema Seebestattung finden Sie auf der Website unseres Partners oder können auch gerne über uns bezogen werden.