SÄULE 4: IHR VERMÄCHTNIS

Das Testament: Klarheit für Generationen.

Ein Testament ist Ihr letzter Wille und ein Akt der Fürsorge für Ihre Hinterbliebenen. Ohne Regelung greift die gesetzliche Erbfolge, die oft nicht den persönlichen Wünschen entspricht.

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Wichtiger Hinweis zur Rechtsberatung:
Als Bestattungshaus dürfen und können wir keine rechtliche Beratung zum Thema Erbrecht erbringen. Die folgenden Informationen dienen der allgemeinen Aufklärung. Zur rechtssicheren Gestaltung Ihrer Dokumente verweisen wir auf die offiziellen Publikationen des Bundes und empfehlen jederzeit die Beratung durch einen Fachanwalt oder Notar.

Wie verfasse ich ein Testament?

Eigenhändig

Muss komplett handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Ort und voller Name sind zwingend erforderlich, damit es rechtlich gültig ist.

Notariell

Wird gemeinsam mit einem Notar erstellt. Bietet die höchste Rechtssicherheit und ersetzt im Erbfall oft den Erbschein für Ihre Angehörigen.

Ehegatten-Testament

Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, um den Hinterbliebenen finanziell abzusichern (auch bekannt als "Berliner Testament").

💡 Ein wichtiger Praxis-Tipp vom Bestatter

Viele Menschen verankern ihre Wünsche für die eigene Beerdigung im Testament. Da ein Testament jedoch oft erst Wochen nach der Beisetzung vom Nachlassgericht eröffnet wird, kommen diese Wünsche für die Angehörigen in der Regel zu spät.

Unsere Empfehlung: Regeln Sie Ihre Beisetzungswünsche separat in der Bestattungsvorsorge (Säule 3). Dort sind sie sofort und ohne rechtliche Umwege verfügbar, wenn es darauf ankommt.