Als Bestattungshaus dürfen wir keine Rechtsberatung erbringen. Da die gesetzliche Erbfolge im Einzelfall sehr komplex sein kann, empfehlen wir zwingend die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar.
Die gesetzliche Erbfolge
Wer erbt, wenn kein Testament vorliegt?
Das Gesetz regelt die Nachfolge nach einem klaren Ordnungssystem.
Dabei gilt das Prinzip der Linien-Erbfolge:
Nähere Verwandte schließen fernere Verwandte grundsätzlich aus.
Kinder (auch adoptiert) sowie Enkel und Urenkel.
Eltern des Verstorbenen, Geschwister sowie Nichten und Neffen.
Großeltern sowie deren Nachkommen (Onkel, Tanten, Cousins).
Beispiel zur Veranschaulichung
Ein Ehepaar hat zwei Kinder. Das Vermögen beträgt 100.000 €. Die Eheleute lebten in einer Zugewinngemeinschaft. Ohne Testament verteilt sich das Erbe so:
50.000 €
25.000 €
25.000 €
Wichtig: Ohne Kinder würde der Ehepartner nicht automatisch alles erben. Er müsste eine Erbengemeinschaft mit den Eltern oder Geschwistern des Verstorbenen bilden. Das sorgt oft für Konflikte, die ein Testament (z. B. "Berliner Testament") verhindert.
Sonderrolle: Ehepartner
Ehepartner sind keine "Blutsverwandten" und stehen außerhalb des Ordnungssystems. Ihr Anteil ist gesetzlich festgeschrieben:
- Neben Kindern: Erbt der Partner im Regelfall 1/2.
- Ohne Kinder: Erbt der Partner 3/4 (der Rest geht an Eltern/Geschwister).
- ⚠️ Unverheiratete Partner: Haben gesetzlich keinerlei Erbansprüche (0%).
Nahe Angehörige können kaum vollständig enterbt werden. Sie haben Anspruch auf den Pflichtteil – das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als reiner Geldanspruch.
Man erbt entweder alles oder nichts. Sie können nicht nur das Vermögen annehmen und die Schulden liegen lassen. Wenn Sie ein überschuldetes Erbe nicht innerhalb von 6 Wochen aktiv ausschlagen, gilt es automatisch als angenommen.
Ein privates Testament muss zwingend vollständig handgeschrieben sein. Ein am PC getipptes Dokument ist rechtlich ungültig – auch wenn es unterschrieben wurde.
Möchten Sie selbst bestimmen?
Die gesetzliche Erbfolge ist nur die Standard-Lösung des Staates.
Mit einem Testament schützen Sie Ihre Liebsten
vor ungewollten Erbengemeinschaften und sorgen für Klarheit.



