Friedhof Greven
Gebührenordnung für den Friedhof Saerbecker Straße
Reihengrab für Personen bis zum vollendeten 5.Lebensjahr
Reihengrab 300,00 €
Ausheben und Schließen des Grabes 125,00 €
Aufbahrungsraum 80,00 €
Benutzung Friedhofskapelle 150,00 €
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655,00 €
Reihengrab für Personen ab dem vollendeten 5.Lebensjahr
Reihengrab 700,00 €
Ausheben und Schließen des Grabes 290,00 €
Aufbahrungsraum 80,00 €
Benutzung Friedhofskapelle 150,00 €
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1220,00 €
Urnenreihengrab
Urnenreihengrab 360,00 €
Ausheben und Schließen des Grabes 100,00 €
Aufbahrungsraum 80,00 €
Benutzung der Friedhofskapelle 150,00 €
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690,00 €
Einzelwahlgrab
Wahlgrab (pro Stelle) 750,00 €
Ausheben und Schließen des Grabes 290,00 €
Aufbahrungsraum 80,00 €
Benutzung der Friedhofskapelle 150,00 €
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1270,00 €
Urnenwahlgrab
Wahlgrab (pro Stelle) 360,00 €
Ausheben und Schließen des Grabes 100,00 €
Aufbahrungsraum 80,00 €
Benutzung der Friedhofskapelle 150,00 €
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690,00 €
Doppelwahlgrab
Doppelwahlgrab 1500,00 €
Ausheben und Schließen des Grabes 290,00 €
Aufbahrungsraum 80,00 €
Benutzung der Friedhofskapelle 150,00 €
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2020,00 €
Urnendoppelgrab
Doppelwahlgrab 720,00 €
Ausheben und Schließen des Grabes 100,00 €
Aufbahrungsraum 80,00 €
Benutzung der Friedhofskapelle 150,00 €
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1050,00 €
Reihen- Rasengrab
Rasenreihengrab mit Denkmal und Pflege 1380,00 €
Ausheben und Schließen des Grabes 290,00 €
Aufbahrungsraum 80,00 €
Benutzung der Friedhofkapelle 150,00 €
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1900,00 €
Urnenreihen- Rasengrab
Urnenreihen-Rasengrab mit Denkmal und Pflege 660,00 €
Ausheben und Schließen des Grabes 100,00 €
Aufbahrungsraum 80,00 €
Benutzung der Friedhofskapelle 150,00 €
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990,00€
Wiederkauf und Verlängerung einer Grabstätte
Erdbestattungen!:
Für ein vorhandenes Grab folgende Preise:
Ausheben und Schließen des Grabes 325,00 €
Nach Ablauf des Nutzungsrechtes wird ein Antrag auf
Verlängerung von 15 Jahren erhoben.
Die Gebühr beträgt pro Jahr und Grabstelle 25,00 €
Gebühr für die Verlängerung der Ruhefrist auf 30 Jahre ab dem Tag
einer weiteren Beerdigung innerhalb der Grabstätte für jedes
über die gesamte Laufzeit des Nutzungsrechtes hinausgehende
pro Jahr pro Jahr und Grabstelle 25,00 €
Ausheben und Schließen des Grabes kostest bei Kindern
bis zum 5 Lebensjahr 125,00€
Urnenbestattungen!:
Nach Ablauf des Nutzungsrechtes wird ein Antrag auf
Verlängerung von 15 Jahren erhoben.
Die Gebühr beträgt pro Jahr und Grabstelle 12,00 €
Gebühr für die Verlängerung der Ruhefrist auf 30 Jahre ab dem Tag
einer weiteren Beerdigung innerhalb der Grabstätte für jedes über die gesamte
Laufzeit des Nutzungsrechtes hinausgehende Jahr
und pro Grabstelle 12,00 €
Stand Mai 2005


